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Der Warenhersteller im Spannungsfeld zwischen Produkthaftungs- und Wettbewerbsrecht

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Die Arbeit beschäftigt sich am Beispiel des Kfz-Herstellers mit produkthaftungsrechtlichen Warnpflichten, die einen Warenhersteller nicht nur hinsichtlich seines eigenen Produkts treffen, sondern auch bezüglich der potentiell gefährlichen Kombination desselben mit nicht von ihm selbst hergestelltem und in den Verkehr gebrachtem Zubehör. Dabei kann ein Spannungsfeld zwischen Produkthaftungsrecht und Lauterkeitsrecht entstehen, weil ersteres im Sinne der effektiven Gefahrsteuerung frühzeitige Warnungen fordert, die sich konkret auf das jeweilige Zubehörprodukt beziehen müssen. Dadurch könnten aber gleichzeitig Grenzen, die das UWG Setzt, verletzt werden. Ziel der Arbeit ist es, dieses Spannungsfeld juristisch aufzulösen und Leitlinien zur Beachtung beider Regelungssysteme zu definieren.

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2015

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