Die Familiengesellschaft
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Familiengesellschaften verdienen eigentlich einen Sonderstatus, sind sie doch gemeinhin nachhaltigem Wirtschaften und auch im gesellschaftlichen Kontext der unternehmerischen Kontinuität verpflichtet. Als Teil der allgemeinen Rechtsordnung jedoch unterliegen sie den regulären zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Wie sich das Erfolgsmodell Familiengesellschaft dennoch als Gestaltungsinstrument generationsübergreifender Wertschöpfung und Absicherung bewährt, veranschaulicht Prof. Dr. Eginhard Werner: - Zivilrechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Folgen für Eigenkapitalbindung, Gewinnverteilung oder Entnahmemöglichkeiten; - Betriebswirtschaftliche Potentiale und Spannungsfelder, Ergebnisrechnung, auch im Familienkonzernabschluss (z. B. als Berichterstattungselement) neben familienorientierter Personalführung und deren Mitarbeiterbindungen und Erfolgsstrategien; - Steuerliche Besonderheiten und Lösungswege, bei Familienpersonen- und Familienkapitalgesellschaften, unter Beachtung der Restriktion des Fremdvergleichs und der Vermögenswertbindung im Inland; - Nachfolgegestaltung und Konfliktvermeidung, Versorgung, Stiftungsgedanke, Positionierung der Corporate Governance neben Compliance und Legalitätspflichten im Generationenverbund. Konsequent ausgerichtet am notwendigen Mehr-Generationen-Ansatz erschließt man sich systematisch die über alle Betrachtungsebenen denkbaren Handlungsalternativen.