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Mittelstandsförderung im Vergaberecht

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Der Mittelstand ist das Herz der deutschen Wirtschaft und spielt eine zentrale Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der sozialen Stabilität. Politischer Konsens besteht über die Notwendigkeit, den Mittelstand zu fördern, insbesondere bei der öffentlichen Auftragsvergabe, wo oft marktbeherrschende Stellungen bestehen. Hier ist es wichtig, die Interessen des Mittelstands in den Vergabeverfahren zu berücksichtigen, um dessen Nachteile, besonders bei großen Aufträgen, auszugleichen. Die Förderung mittelständischer Interessen im Vergaberecht ist komplex, wobei die Pflicht zur Losteilung gemäß § 97 Abs. 3 GWB als besonders effektiv gilt. Diese „Mittelstandsklausel“ wurde 2009 reformiert und verschärft. Trotz des politischen Willens zum Schutz des Mittelstands gibt es jedoch enge rechtliche Grenzen für entsprechende Maßnahmen. Das moderne Vergaberecht orientiert sich an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs und betrachtet regionale oder sozialpolitische Motive, wie den Mittelstandsschutz, als vergabefremd. Das Werk analysiert die Grenzen, die das europäische Primär- und Sekundärrecht sowie das deutsche Verfassungsrecht der Mittelstandsförderung im Vergaberecht setzen. Es wird untersucht, ob die Neuregelung des § 97 Abs. 3 GWB die rechtlich zulässigen Bedingungen überschreitet und wie die Norm ausgelegt werden muss, um den europäischen und verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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Mittelstandsförderung im Vergaberecht, Johannes Krause

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2015
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