Der arbeitsteilige Vertrieb von Wertpapieren
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Rechte, Pflichten und Haftung im Verhältnis zwischen Anleger, selbstständigem Anlageberater und Bank Ein Anleger wendet sich an seinen persönlichen Anlageberater, weil er Wertpapiere erwerben möchte. Mangels Konzession als Kreditinstitut muss der Anlageberater nach erfolgreicher Beratung zur Abwicklung des Erwerbsvorgangs eine Bank einschalten. Ausgehend von diesem praktisch alltäglichen arbeitsteiligen Vertriebsmodell untersucht die vorliegende Arbeit zahlreiche Rechtsfragen, die sich aus der Zusammenarbeit von Banken und selbstständigen Wertpapierdienstleistern ergeben: • Führt die Zwischenschaltung des Beraters zu einer Reduktion der die Bank treffenden Pflichten? Welche dieser Pflichten bleiben gegenüber dem Anleger jedenfalls aufrecht? • Was hat die Bank zu tun, wenn der Anleger erkennbar unzureichend aufgeklärt und beraten wurde? • Unter welchen Umständen haftet die Bank für Beratungsfehler des selbstständigen Anlageberaters? Die jüngste OGH-Judikatur zu dieser Zurechnungsfrage wird kritisch analysiert. • Welchen Einfluss haben typischerweise zwischen Bank und Anlageberater bestehende Provisionsvereinbarungen auf Pflichten und Haftung beider Dienstleister gegenüber dem Anleger? Darüber hinaus leistet die Arbeit einen Beitrag zur lebhaften Diskussion über das Verhältnis zwischen den europarechtlich geprägten Verhaltensregeln im Aufsichtsrecht (Wertpapieraufsichtsgesetz) und allgemein-zivilrechtlichen Pflichten von Dienstleistern im Effektengeschäft. Die Arbeit wurde mit dem VKB-Wissenschaftspreis 2014 (Preis der VKB-Genossenschaftsstiftung Dr. Pfeifauf) ausgezeichnet.