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Ausländerwahlrecht

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Was ist ein Volk? Das die Einheit der Gesellschaft stiftende gemeinsame Band ist die Verfassung. Muss man die Gesetze eines Staats befolgen, ist man „Inländer“. Und soll dieser Staat demokratisch regiert sein, hat jeder, der sich in die-sem dauerhaft aufhält, das Wahlrecht. Mithilfe der normativen Staatstheorie – und anhand der Kritik der Entscheidungen des Bundesverfassungsge-richts sowie des Staatsgerichtshofs Bremen – wird demokratietheoretisch gezeigt, dass das (Ausländer-)Wahlrecht ein Menschenrecht ist. Das Grundgesetz steht diesem Verständnis nicht entgegen.

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