Die Altschuldenhaftung anwaltlicher Sozien beim Eintritt in eine Rechtsanwaltskanzlei
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Die Altschuldenhaftung von Gesellschaftern, die neu in eine GbR eintreten, ist seit Langem Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die vorliegende Untersuchung widmet sich dieser Thematik vor dem Hintergrund der mittlerweile in ständiger Rechtsprechung anerkannten Rechtsfähigkeit der GbR. Eingehend betrachtet wird dabei sowohl die Berechtigung der von der Rechtsprechung weitgehend gebilligten Analogie zu § 130 HGB beim Eintritt in eine bestehende GbR als auch die Parallelproblematik einer etwaigen analogen Anwendung von § 28 HGB beim Entstehen einer GbR durch Beitritt zu einem Einzelgeschäft. Dies erfolgt maßgeblich mit Blick auf anwaltliche Sozietäten, wobei die gewonnenen Erkenntnisse zugleich aber auch auf gewerblich tätige BGB-Gesellschaften übertragbar sind. Eingeleitet wird die Untersuchung von einer Darstellung der Auswirkungen der neuen (Haftungs-)Verfassung der GbR auf das anwaltliche Sozietätsrecht. Hieran schließt sich als Schwerpunkt die Entwicklung eines eigenständigen Ansatzes für eine Altschuldenhaftung an, gemäß dem indes nicht auf die von der vorherrschenden Meinung bejahte analoge Anwendung des § 130 HGB zurückzugreifen ist. Sodann folgt als weiterer Schwerpunkt eine Darstellung zu der stark umstrittenen und höchstrichterlich bislang noch nicht abschließend geklärten Frage nach der – vom Autor abgelehnten – analogen Anwendung von § 28 HGB beim Beitritt zu einem nichtkaufmännischen Einzelgeschäft. Flankiert wird dies jeweils von Empfehlungen für die Praxis zur Haftungsvermeidung. Der Autor studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden und legte 2004 sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Er ist seit 2005 als Rechtsanwalt in Dresden tätig.