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Taschenkontrolle in Theorie und Praxis aus arbeitsrechtlicher Sicht

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Aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehen sowohl in der Praxis als auch in der Theorie Unsicherheiten über die Zulässigkeit und Durchführung von Taschenkontrollen. Bei diesen Kontrollen stehen sich zwei Hauptinteressen gegenüber: das Recht auf Privatsphäre des Arbeitnehmers und der Wunsch nach Sicherheit des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann berechtigte Gründe für Taschenkontrollen anführen, die über den Schutz seines Eigentums hinausgehen und auch die Sicherheit seiner Mitarbeitenden und der Umgebung betreffen. Dennoch stellt eine Taschenkontrolle einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer dar. Zudem ist die Problematik des Generalverdachts zu beachten, die mit generellen Kontrollen einhergeht. Die Frage, wie weit der Arbeitnehmerschutz greift und wann ein Eingriff in die Privatsphäre der Arbeitnehmer unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt ist, bleibt in der schweizerischen Literatur und Judikatur weitgehend ungeklärt. Die Arbeit beleuchtet die Problematik aus verschiedenen Perspektiven von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und erörtert die rechtlichen Grundlagen ausführlich. Checklisten zur Prüfung der Zulässigkeit, ein Merkblatt sowie eine Musterregelung zur Durchführung von Taschenkontrollen sollen eine einheitliche Handhabung ermöglichen und Konfliktsituationen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern vorbeugen.

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Taschenkontrolle in Theorie und Praxis aus arbeitsrechtlicher Sicht, Simone Küng

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2015
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