Der Status des GmbH-Gesellschafters nach der Zwangseinziehung
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Obwohl die Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen die Gerichte und Wissenschaft seit Jahrzehnten beschäftigt, sind immer noch Fragen offen. So ist bislang ungeklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen die Amortisation wirksam wird und welchen Status der Betroffene anschließend, insbesondere bis zu einem rechtskräftigen obsiegenden Urteil, innehat. Der Autor schließt diese Lücke, indem er zunächst untersucht, ob nach der Novellierung des GmbHG durch das MoMiG die Einhaltung des Konvergenzgebots eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Zwangseinziehung ist. Dies verneinend widmet er sich sodann der Abhängigkeit von der Abfindungszahlung. Wagner belegt, dass die Rechtsfolgen der Zwangseinziehung unmittelbar mit Zugang der Beschlussmitteilung eintreten, es auf die Leistung der Abfindung weder bei anfänglicher noch nachträglicher Unterdeckung ankommt. Bezüglich des Status des betroffenen Gesellschafters zeigt er die Bedeutung der Gesellschafterliste und des einstweiligen Rechtsschutzes auf.