Das Recht der "loan contracts" im Draft Common Frame of Reference (DCFR) im Vergleich mit dem Darlehensrecht des BGB
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Die vorliegende Arbeit zeichnet zunächst die Arbeiten hin zu einem Europäischen Privatrecht unter besonderer Berücksichtigung des DCFR nach. Im Anschluss soll zur Einführung die Entwicklung des Darlehensrechts von den Anfängen im römischen Recht bis hin zur deutschen Schuldrechtsmodernisierung dargestellt werden. Nach einer Beschreibung des Anwendungsbereiches des Teils über loan contracts beinhaltet der Hauptteil der Arbeit einen Vergleich des Gelddarlehensrechts10 des DCFR mit demjenigen des BGB. Der Vergleich soll auch solche Bereiche des Allgemeinen Teils mit einschließen, die typischerweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages zusammentreten. Er erfolgt in der Weise, dass zu besonders relevanten Einzelgebieten die Lösungen des BGB und des DCFR einander gegenübergestellt werden. Divergierende Lösungsansätze, die dabei zu Tage treten, werden im Anschluss näher dargestellt und auf ihre praktischen Auswirkungen hin untersucht. Über die Analyse der neuen Vorschriften werden auch die bestehenden Normen des deutschen Rechts kritisch hinterfragt und auf Modernisierungsbedarf untersucht.