Opferschutz im Bereich des Menschenhandels
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Menschenhandel in die Zwangsarbeit ist ein weltweites Phänomen, mit dem schwere Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Opfer von Menschenhandel und ihre Rechte am Beispiel eines der wohl wichtigsten Opferrechte, dem Recht auf Aufenthalt im Zielland. Es wird die Frage gestellt, ob völker- und europarechtliche Regelungen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichten, den Opfern von Menschenhandel aus Drittstaaten Aufenthalt zu gewähren. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Staaten durch die völker- und europarechtlichen Vorgaben lediglich objektiv verpflichtet werden oder ob den Opfern von Menschenhandel auch ein subjektives Recht auf Aufenthalt gewährt werden muss. Die Ergebnisse der Arbeit zeigen, dass die aufenthaltsrechtliche Stellung von Menschenhandelsopfern nach den behandelten völker- und europarechtlichen Vorgaben schwach bleibt und dass den Staaten kaum Verpflichtungen auferlegt werden, zu ihren Gunsten Aufenthaltsrechte zu verankern.