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Werden die partnerschaftlichen Fischereiabkommen von der Kommission gut verwaltet?

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    Die Europäische Union (EU) handelt Abkommen mit Küstenstaaten aus, um EU-Fischereifahrzeugen Fangrechte zu sichern und die Regulierung und nachhaltige Entwicklung des lokalen Fischereisektors zu unterstützen. Der Hof stellte fest, dass diese Abkommen im Allgemeinen von der Europäischen Kommission gut verwaltet wurden, in einigen Bereichen jedoch noch Verbesserungsbedarf bestand. Die mit den Küstenländern ausgehandelten Fangmengen lagen regelmäßig über den tatsächlich von der EU-Flotte gefangenen Mengen, was die Abkommen für die EU relativ gesehen teurer machte als erwartet. Die Überwachung der Fangdaten und das Lizenzvergabeverfahren waren nicht robust genug. Zudem müssten für die zur nachhaltigen Entwicklung der lokalen Fischereisektoren bereitgestellte Unterstützung klarere Förderbedingungen festgelegt und eine bessere Koordinierung und Kohärenz mit anderer Entwicklungshilfe der EU sichergestellt werden.

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    Erscheinungsdatum
    2015
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