Gesamthand und Gesellschaft
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Die besonderen Merkmale heutiger Gesamthandgemeinschaften sind auf den altdeutschen Gesamthandgedanken zurückzuführen - so die maßgeblich auf Gierke zurückgehende und auch heute verbreitete Vorstellung. Francis Limbach kommt hingegen zu dem Schluss, dass historische Gesamthandfiguren zwar existiert haben, ihre Rolle jedoch bei der Entwicklung des Gesellschaftsrechts vermutlich nicht prägend war. Vielmehr hat das Seehandelsrecht italienischer Stadtstaaten einen gesamteuropäischen Impuls für die Verselbständigung der Personengesellschaft gesetzt. So kam es erst vergleichsweise spät, nach Erschaffung der allgemeinen Gesamthanddogmatik im 19. Jahrhundert und am Vorabend der Kodifikation des deutschen Bürgerlichen Rechts, zu der „Begegnung“ von Gesamthand und Gesellschaft. Francis Limbach zeichnet diese Entwicklung nach.