Open Access
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Die Autorin untersucht, ob sich das Recht zur Open-Access-Publikation zu einer Pflicht entwickeln kann. Im Fokus stehen die Rechte und Pflichten des Hochschulprofessors an seinen Forschungsergebnissen und urheberrechtlich geschützten Werken, die während seiner Tätigkeit in Forschung und Lehre entstehen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG, die die Publikationsfreiheit des Wissenschaftlers umfassend schützt, einer Veröffentlichungspflicht des Hochschulprofessors für Forschungsergebnisse deutliche Grenzen setzt. Sind die Forschungsergebnisse Inhalt urheberrechtlich geschützter Werke, ist der Hochschulprofessor de lege lata nicht zur Anbietung dieser Werke gegenüber seinem Dienstherrn oder der Hochschule verpflichtet. Einer solchen Pflicht de lege ferenda stehen die Eigentums- und Wissenschaftsfreiheit sowie das Urheberpersönlichkeitsrecht entgegen.