Die Ausgestaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren
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Die Anhörung im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren verdeutlicht die verfassungsrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs. Sie ist das verfahrensrechtliche „Urrecht“ aller am Verfahren Beteiligten. Diesem „Urrecht“ wird in der verwaltungsrechtlichen Praxis angesichts einer angeblich nur „dienenden Funktion“ des Verfahrens noch immer zu wenig Bedeutung beigemessen. Seit Einführung der erweiterten Heilungsmöglichkeiten von Form- und Verfahrensfehlern im Jahr 2001 droht das Anhörungsrecht gar unbedeutend zu werden. Karl Friedrich Köhler tritt diesem Trend entgegen, indem er zum einen die verfassungsrechtlichen Wurzeln des Anhörungsrechts herausarbeitet. Zum anderen zeigt er den hohen Gewinn für die Verwaltung, den diese aufgrund eines rechtsstaatlichen Kommunikationsprozesses erzielt. Aber auch im sozialgerichtlichen Verfahren besteht gelegentlich Grund zur Sorge, dass der von einer belastenden Verwaltungsentscheidung Betroffene nicht ausreichend zu Wort kommt. „Die Ausgestaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren“ zeigt Ihnen die einschlägigen Problemfelder und hat zugleich Lösungsvorschläge parat. Weiterhin werden Ihnen die Besonderheiten des Sozialgerichtsprozesses praxisorientiert erläutert, zum Beispiel die Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG). In diesem aktuellen Werk finden Sie die jüngste Rechtsprechung und Literaturmeinung bis 2015.