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Das Stromversorgungssystem befindet sich in einer Transformationsphase, die von der zentralen Erzeugung aus konventionellen Kraftwerken zu einer dezentralen und erneuerbaren Energieversorgung führt. Diese Energiewende, verbunden mit der Abschaltung aller Kernkraftwerke bis 2022 und der Stilllegung von Gaskraftwerken aus Rentabilitätsgründen, gefährdet jedoch die langfristige Versorgungssicherheit. Die erneuerbaren Energien können die abgeschalteten Kapazitäten aufgrund ihrer Dargebotsabhängigkeit nicht vollständig kompensieren. Ihre schwankende Einspeiseleistung trägt nur begrenzt zur Bereitstellung notwendiger gesicherter Kapazitäten bei. Daher beschloss das Bundeskabinett am 4. November 2015 die Einführung einer Kapazitäts- und Braunkohlereserve zur Sicherstellung gesicherter Leistung. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Kapazitätsreserve notwendig ist und wie das deutsche Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf europäische Legislativvorschläge reagiert. Zudem wird untersucht, ob die Kapazitäts- und Braunkohlereserve als unzulässige staatliche Beihilfe angesehen werden kann. Weitere Aspekte, die die Entwicklung des Strommarktdesigns vorantreiben könnten, werden ebenfalls behandelt.
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Die Notwendigkeit einer Kapazitätsreserve zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie deren europa- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Matthias Laux
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- 2016
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