Holzbau und Brandschutz in der Sanierung
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Holzbau und Brandschutz in der Sanierung stellt die komplexen Zusammenhänge zwischen den baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz und den Auswirkungen auf Holzbauarbeiten beim Bestandsbau her. Die Anforderungen sind in Bauordnungen und Normenwerken geregelt. Allerdings ist das Zusammenführen der verschiedenen Regelungen äußerst komplex, zumal sie nicht nur in den einschlägigen Holzbauregelwerken zu finden sind. Vielmehr wirken sich Änderungen, Sanierungen und Ertüchtigungen von Holzbauteilen im Bestand in vielen Fällen auf zahlreiche andere Details aus. Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Bauherrengemeinschaft aus Bonn stockt ihr zweigeschossiges Gebäude mit zwei Wohneinheiten um ein drittes Geschoss in Holzbauweise auf. Die Wohnung im EG gehört den Eltern, die im OG den Kindern. Die neue DG Wohnung wird nun als neue Wohnung definiert und soll beiden gemeinsam gehören. Durch diese besitzrechtlich sehr sinnvolle Maßnahme wird das Gebäude von der Gebäudeklasse 2 in die Gebäudeklasse 3 umgewidmet. Plötzlich gelten ganz andere Anforderungen an den Brandschutz – und zwar bezogen auf das gesamte Gebäude. Allerdings erkennen weder der Architekt, noch der Holzbauer die Tragweite dieser Maßnahme. Am Ende entstehen ungeplante Mehrkosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro.