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Das Institut der Pflichtverteidigung im deutsch-US-amerikanischen Rechtsvergleich

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Das Institut der Pflichtverteidigung bietet insbesondere mittellosen Beschuldigten in Strafverfahren einen Zugang zur Strafverteidigung und ist sowohl in der Bundesrepublik als auch in den Vereinigten Staaten von Amerika verfassungsrechtlich verankert. Trotz dieses gemeinsamen Nenners unterscheiden sich die Pflichtverteidigersysteme in der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten dennoch grundlegend voneinander. Die unterschiedlichen Organisationstrukturen in den beiden Ländern dienen als Anknüpfungspunkt zur Erläuterung der Reformbedürftigkeit des deutschen Pflichtverteidigersystems. Die Arbeit liefert neben einem Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen, die verfassungsrechtliche Verankerung und die Organisation der Pflichtverteidigung in beiden Ländern, eine Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen beider Organisationstrukturen, unter Berücksichtigung der Stellung des Verteidigers im Strafverfahren und der nationalen gesetzlichen Regelungen.

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2016

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