Die Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern im Zusammenhang mit europäischen IP-Steueroasen
Autoren
Mehr zum Buch
In einer durch den technischen Fortschritt geprägten Volkswirtschaft stellt die Entwicklung und Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern einen wichtigen Eckpfeiler für den unternehmerischen Erfolg dar. Folglich bildet das immaterielle Vermögen nicht selten den wesentlichsten und wertvollsten Aktivposten eines Unternehmens, weshalb auch die Verwertung jener Wirtschaftsgüter erhebliches Gewinnpotential birgt. Aufgrund der wachstumsfördernden Wirkung von F & E-Investitionen wurden insbesondere im europäischen Ausland sogenannte IP-Boxregime implementiert, die es erlauben IP-Verwertungsgewinne einer niedrigeren präferentiellen Besteuerung zu unterwerfen. Durch diesen speziellen Steueranreiz soll erreicht werden, dass zum einen die F & E-Tätigkeit der nationalen Unternehmen erhöht wird und zum anderen ausländische Gesellschaften ihre immateriellen Wirtschaftsgüter in die jeweilige „IP-Steueroase“ verlagern. Im Gegensatz dazu fehlt es in Deutschland an einer derartigen Regelung, wodurch die Gewinne aus dem Einsatz von Patenten und anderen IP-Rechten weiterhin der regulären (hohen) Ertragbesteuerung unterliegen. Insofern bestehen vor allem für deutsche Unternehmen Anreize ihre immateriellen Wirtschaftsgüter ins europäische Ausland zu verlagern bzw. dort zu entwickeln, um so von der begünstigten IP-Besteuerung zu profitieren. Das Ziel der Studie besteht darin die verschiedenen internationalen IP-Investitionsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen aufzuzeigen sowie das jeweilige sich ergebende Steuersparpotential zu quantifizieren. Daher wird ein Modell entwickelt, das es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, Aussagen über die Vorteilhaftigkeit einer europäischen IP-Outbound-Investition zu treffen. Dabei werden insbesondere auch die von der OECD neu entwickelten Grundsätze des sog. „modifizierten Nexus-Ansatzes“ modelliert und damit bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Zudem werden auch die i. R. d. BEPS-Projekts überarbeiteten Verrechnungspreisrichtlinien für immaterielle Wirtschaftsgüter in die Untersuchung mit einbezogen.