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Kreditsicherung nach der CRR

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Seit Basel II können bestimmte Kreditsicherheiten dazu verwendet werden, die Eigenmittelunterlegung für das Kreditrisiko und die Anrechnung des Kredites auf die Großkreditobergrenzen zu verringern. Dazu müssen aber sowohl die Sicherheit als auch die Sicherheitenvereinbarung bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind durch Basel III bzw. die CRR nochmals gestiegen. Insbesondere müssen Banken die Durchsetzbarkeit der Sicherheitenvereinbarung mittels eines Rechtsgutachtens nachweisen. Dieses Werk stellt zunächst die regulatorischen Anforderungen an die Kreditrisikominderung durch Sicherheiten dar. Ausgehend von den Sicherheitenvordrucken des Deutschen Genossenschaftsverlags, die von den Volksbanken und Raiffeisenbanken überwiegend zur Bestellung von Sicherheiten verwendet werden, werden die wichtigsten Sicherheiten, die zur Kreditrisikominderung genutzt werden können, dargestellt. Dabei werden auch Mustervorschläge für entsprechende Rechtsgutachten unterbreitet. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die Darstellung der aufsichtlichen Verfahren, die von den genossenschaftlichen Primärbanken tatsächlich genutzt werden.

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Kreditsicherung nach der CRR, Olaf Achtelik

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2019
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