Personalsicherheiten
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Personalsicherheiten räumen dem Gläubiger einer Schuld den Zugriff auf das gesamte Vermögen einer dritten Person ein. Sie dienen ihm (dem Gläubiger) als Rückgriffs-Instrument, falls der Schuldner seine Zahlungspflicht nicht erfüllen kann und kommen somit fast immer zum Einsatz, wenn eine Realbesicherung eines Kredits nicht möglich ist. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist mithin immens. Die hier vorgelegte Darstellung des geltenden Rechts möchte darum dem Bankpraktiker Hilfestellung im täglichen Umgang mit Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantie und Schuldbeitritt geben. Das Werk richtet sich aber auch an Rechtsanwälte, Richter und Wissenschaftler, die sich mit dem Recht der Personalsicherheiten befassen. Dabei liegt der Schwerpunkt dieses komplett überarbeiteten Sonderdrucks aus dem Loseblattwerk „Bankrecht und Bankpraxis“ auf der Vermittlung der Basisregelungen sowie der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.