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Die Lehre vom Rechtszeichen

Entwurf einer allgemeinen Rechtslehre.

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  • 509 Seiten
  • 18 Lesestunden

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Entworfen wird eine allgemeine Rechtslehre unter spezieller Perspektive. Ausgangspunkt ist das Versagen der deutschen Justiz, ein Zeichen gegen die Rechtsbeugung der NS-Zeit zu setzen. Das Rechtszeichen wird auf Grundlage der allgemeinen Semiotik von Charles S. Peirce so vorgestellt, dass damit auch interne Gesichtspunkte der Normbildung und Akzeptanz, die literarische Verarbeitung (Kleist, Kafka, Schreber, Klaus Mann u.a.) und schließlich die mediale Erscheinung in Akten und Verhandlungen erfasst werden. Das praktizierte Recht im »Justizdispositiv« wird anhand des Verfahrensgangs veranschaulicht und anhand teilweise berühmter Einzelentscheidungen diskutiert. Am Ende stehen Grundbegriffe der klassischen Methodenlehre: Norm und Fall ebenso wie Methode und Verfassung. Am Beispiel sieht man, dass Rechtszeichen nicht immer auch gerechte Zeichen sind.

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Die Lehre vom Rechtszeichen, Michael Seibert

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2017
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