Der Gewaltschutzdiskurs und Stalking im Spannungsfeld von Kernstrafrecht und Kriminalprävention
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Häusliche Gewalt und Stalking sind seit einigen Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, was sich in gewaltschutzorientierten Veränderungen der Gesetzeslage wie u. a. in Form des Gewaltschutzgesetzes und § 238 StGB (Stalking) niederschlug. Das Buch verfolgt historisch kontinuierliche Entwicklungslinien häuslicher Gewalterfahrung von Frauen zurück und beleuchtet die gesellschaftlichen Gegenkonzepte hinsichtlich ihrer kriminalpolitischen Zielsetzung und vermeintlichen Effektivität im Hinblick auf die Opferorientierung kritisch. Im Fokus der Abhandlung steht darauf basierend nicht nur die Frage nach einer veränderten Interventions- und Präventionspraxis vor dem Hintergrund der verbesserten, gesetzlichen Handlungsspielräume, sondern auch die Bemühung, die Zusammenhänge und das Zusammenwirken von häuslicher Gewalt einerseits und Stalking andererseits zu eruieren. Eine weitere zentrale Fragestellung der Studie - zum gegenwärtigen Zeitpunkt der politischen Entwicklungen im Bereich des Stalking aktueller denn je - ist: bieten die kriminalpolitischen Konzepte der letzten 10 bis 15 Jahre, hier aber insbesondere die Umgestaltung des Stalking-Straftatbestandes § 238 StGB von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt im Hinblick auf die Lebenswirklichkeit betroffener Opfer und aber auch der Täter, eine adäquate Lösung des Problems und treffen die bestehenden und avisierten Gesetzesänderungen überhaupt deren Unterstützungsbedarf ? Was bedeutet eigentlich opferorientierte Kriminalpolitik und anhand welcher Kriterien lässt sich diese bestimmen ? Was muss eine solche opferorientierte Kriminalpolitik gerade bei den spezifischen Gewaltformen der häuslichen Gewalt und Stalking zum Ziel haben ? Die Aufnahme immer weiterer und schärferer Gesetze in das Neben- oder sogar Kernstrafrecht oder nicht vielmehr nun auch primär und vorrangig die Förderung und Stärkung der Präventionsarbeit sowie den Ausbau eines breiten Opferschutzes „vor Ort“ ? Der diesbezügliche Gewaltschutzdiskurs befindet sich somit tatsächlich in einem Spannungsfeld von Kernstrafrecht und Kriminalprävention und eben den vorgenannten Fragestellungen wurde innerhalb der Untersuchung nachgegangen. Darüber hinaus wurde wissenschaftlich aufgearbeitet, welche strafrechtsdogmatischen, kriminalpolitischen und kriminalpräventiven Problemstellungen mit der Umgestaltung des Stalking-Straftatbestandes in ein Eignungsdelikt verbunden sind.