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Sozialversicherungsrecht: seine Verknüpfungen mit dem ZGB
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Das Sozialversicherungsrecht bedient sich zahlreicher Grundbegriffe und Institutionen des ZGB und baut auf diesen auf. Das Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht sowie auch die Einleitungsartikel haben unmittelbare Auswirkungen im Sozialversicherungsrecht, so z. B. im Zusammenhang mit dem Wohnsitz, dem Familienstatus, der Erbenstellung oder der Behandlung erb- oder sachenrechtlicher Fragen bei der Berechnung bedarfsabhängiger Sozialversicherungsleistungen. Im vorliegenden Tagungsband werden diese Schnittstellen beleuchtet, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet und vor allem auch auf die gegenseitigen leistungsrelevanten Auswirkungen der beiden Rechtsgebiete hingewiesen.
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2016
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