Verwaltungskontrolle
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So gegenwärtig der Begriff der Kontrolle in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion ist, so unscharf sind seine Konturen. Definitionen unterbleiben nicht selten, gerade auch unter Hinweis auf die Vielgestaltigkeit des Vorgefundenen. Simon Kempny unternimmt es, die Kontrolle der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union, wie sie durch Gerichte, Rechnungshöfe, verschiedene Beauftragte und weitere Stellen wahrgenommen wird, auf der Grundlage eines Satzes scharf definierter Begriffe systematisierend zu erfassen. Jeweils unter einer von sieben Leitfragen wird zunächst der rechtstheoretische Zusammenhang ausgeleuchtet, sodann der Rechtsstoff dogmatisch aufgearbeitet und schließlich unter verwaltungswissenschaftlichem Blickwinkel gezeigt, inwieweit Kontrolle zur Herstellung und Sicherung administrativer Rationalität beitragen kann.