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Anreizsysteme der gesetzlichen Krankenkassen zur Steuerung des Gesundheitsverhaltens

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Im Mittelpunkt der Abhandlung steht die Analyse sowie kritische Reflexion von Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung des Gesundheitsverhaltens durch Anreizsysteme der gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen einer umfassenden Recherche werden sowohl präventive Bonusprogramme als auch Beispiele für Anreize in Form von geförderten Angeboten zur Gesundheitsförderung und Primärprävention aufgegriffen. Die vorgestellten Anreizmethoden werden kritisch beleuchtet und ihre Grenzen, hinsichtlich der Beeinflussung der Determinanten gesundheitsbewussten Verhaltens, beschrieben. Hierbei soll die Frage beantwortet werden, inwieweit die gesetzten Anreize ihrem Ziel einer nachhaltig positiven Lebensstilveränderung nahe kommen können und demnach auch zu Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkassen im Speziellen und für das Solidarsystem in Deutschland im Allgemeinen führen. In Anbetracht dessen, das Präventionswirkungen erst mittel- bis langfristig erfolgreich sein und nachgewiesen werden können, bleibt nach Recherche des aktuellen Forschungsstandes offen, ob Bonusprogramme sowie qualitätsgesicherte Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote der Krankenkassen tatsächlich das Verhalten von Versicherten nachhaltig beeinflussen können. Befunde zur Kostenwirksamkeit von Maßnahmen im Rahmen von Bonusprogrammen sind bislang lückenhaft. Aktuell gelten finanzielle Anreize zumindest kurzfristig für einfache präventive Maßnahmen als wirksam. Unzureichend erscheint die Evidenz hingegen hinsichtlich langfristiger Effekte in komplexeren Zusammenhängen. Der größte Bedarf an Veränderungen zur Ausschöpfung von präventiven Rationalisierungspotentialen liegt in der Fokussierung auf sozial benachteiligte und damit zugleich gesundheitlich vulnerable Risikogruppen. Hierbei müssen zukünftig gesundheitsökonomisch wirkungsvolle Bonifizierungskriterien und -maßnahmen mit einem möglichst hohen Kosten-Nutzen-Index integriert werden. Qualitätsgesicherte individualisierte sowie ganzheitliche Programme scheinen gute Erfolgsprognosen aufzuweisen, um einen langfristig gesunden Lebensstil bei den Versicherten zu implementieren. Festgehalten werden kann demnach, dass Bonusprogramme und Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention kein Allheilmittel darstellen. Dennoch sind sie bei richtiger Strukturierung und Gestaltung dazu imstande, Eigenverantwortung zu fördern und Impulse zur Überwindung des beschriebenen Präventionsdilemmas zu leisten. Letztendlich kann nur das adäquate Zusammenspiel aus individualisierter Verhaltensprävention und struktur- sowie umweltgestaltender Verhältnisprävention zum Erfolg beitragen. Diese gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe kann nur durch eine aufgabengerechte und gesicherte Finanzierung durch alle Zuständigen und Verantwortlichen bewältigt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bilden dabei nur einen Teil des Ganzen. Als Basis für weitere Entwicklungen soll hier das neue Gesetz der Bundesregierung zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention dienen (Präventionsgesetz – PrävG), welches im Juli 2015 bereits in wesentlichen Teilen in Kraft getreten ist und den Fokus auf die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Prävention richtet.

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2017

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