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Die Arbeitnehmereigenschaft von Mannschaftssportlern

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Die Einstufung eines Beschäftigten als Arbeitnehmer hat arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche sowie ökonomische Konsequenzen für die Vertragsparteien, auch im Mannschaftssport. Unabhängig davon, ob Sportler als Amateure, Vertragsspieler oder Lizenzspieler gelten, sind sie als Arbeitnehmer zu qualifizieren, wenn die Merkmale privatrechtlicher Vertrag, Dienstleistung und persönliche Abhängigkeit erfüllt sind. Da Sportleistungsverhältnisse kein klassisches Beschäftigungsverhältnis darstellen, bedarf es einer detaillierten rechtlichen Analyse. Diese Studie untersucht die Sportleistungsverhältnisse der verschiedenen Spielergruppen anhand des geltenden Arbeitnehmerbegriffs und beleuchtet deren Besonderheiten. Bei Amateuren wird erörtert, unter welchen Bedingungen eine sportliche Nebenbeschäftigung als Arbeit im rechtlichen Sinne gilt und ob pauschale Aufwendungsentschädigungen als verdeckte Entgeltleistungen zu werten sind. Bei Lizenzspielern stellt sich die Frage der persönlichen Abhängigkeit angesichts hoher Gehälter und Sozialstatus. Die Argumente zur rechtlichen Einordnung des Verhältnisses zwischen Nationalspielern und Fachverbänden werden kurz dargestellt. Zudem wird der Lizenzspielervertrag arbeitsrechtlich eingeordnet. Abschließend wird untersucht, ob die Rechtsverhältnisse minderjähriger Mannschaftssportler im Rahmen von Nachwuchsförderprogrammen dem arbeitsrechtlichen Regime unterliegen.

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Die Arbeitnehmereigenschaft von Mannschaftssportlern, Liane Hartung

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2017
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