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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gemäß §§ 16-22, 41 VersVG

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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers (§§ 16–22, 41 VersVG) spielt in praktisch allen Versicherungssparten eine außerordentlich wichtige Rolle. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer schon vor Vertragsabschluss gefahrerhebliche Umstände anzuzeigen, damit dieser das zu versichernde Risiko zutreffend einschätzen, die Polizze formulieren und die Prämie korrekt kalkulieren kann. Das vorliegende Werk analysiert umfassend Rechtsprechung und Lehre zu Inhalt, Umfang und dogmatischer Einordnung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie den Rechtsfolgen bei deren Verletzung, wo nach dem Regelungskonzept der §§ 16 ff VersVG in unterschiedlichen Konstellationen Leistungsfreiheit, Rücktritts-, Kündigungs- bzw Prämienerhöhungsrechte des Versicherers in Betracht kommen. Rechtsvergleichende Überlegungen zum deutschen VersVG 2008, das die „spontane Anzeigepflicht“ nicht mehr kennt, erweitern den Horizont und runden die Darstellung ab.

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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gemäß §§ 16-22, 41 VersVG, Stephanie Gusenleitner

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2017
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