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Die verdeckte Sacheinlage im Kapitalaufbringungsrecht der Aktiengesellschaft

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Thema der vorliegenden Arbeit ist die mit dem ARUG in das Aktiengesetz eingeführte Neuregelung der sogenannten verdeckten Sacheinlage. Die verdeckte Sacheinlage hat Rechtsprechung und Literatur in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder beschäftigt und gespalten. Sowohl die tatbestandlichen Voraussetzungen als auch die bei Vorliegen dieser Voraussetzung anzuwendenden Rechtsfolgen sind mehrfach in die Diskussion geraten und waren teilweise heftiger Kritik ausgesetzt. Seit jeher wird dabei auch regelmäßig über die Notwendigkeit der verdeckten Sacheinlage und ihre dogmatische Legitimation gestritten. Die Diskussionen sind dabei nicht selten sehr hitzig geführt worden. Nach zahlreichen richterrechtlichen Änderungen und Erweiterungen des Tatbestands sowie insbesondere auch der Rechtsfolgen hat die verdeckte Sacheinlage in den Jahren 2008 und 2009 zuletzt für eine hitzige Debatte gesorgt, nachdem der Gesetzgeber die Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage zunächst im GmbH-Recht, dann im Aktienrecht, erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt und dabei komplett geändert hatte. Durch zahlreiche Beiträge der rechtswissenschaftlichen Literatur sowie der Rechtsprechung sind insbesondere die von dem Gesetzgeber vollkommen neu interpretierten Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlagen aufgearbeitet und diskutiert worden. Auch verschiedene Dissertationen haben sich insbesondere der dogmatischen Erfassung der neuen Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage gewidmet. Unter diesen dürfte insbesondere die Dissertation von Benz herauszuheben sein. Die Diskussionen sind dabei zum größten Teil direkt nach Einführung des MoMiG in der GmbH-rechtlichen Literatur geführt worden. Auch nachdem die Vorschriften 2009 mit dem ARUG praktisch wortgleich in das Aktienrecht übernommen worden sind, hat sich dies nicht geändert. Während die verdeckte Sacheinlage somit in aller Ausführlichkeit im Recht der GmbH analysiert und diskutiert wurde, hat eine Diskussion dieser Neuregelung im Aktienrecht kaum stattgefunden. Die für das GmbH-Recht gefunden Lösungen wurden vielmehr größtenteils auf das Aktienrecht übertragen, teilweise ohne zu hinterfragen, ob die dahinterstehenden rechtlichen Annahmen so auch für das Aktienrecht Geltung beanspruchen können. Die folgende Arbeit soll sich mit dem Tatbestand und den Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage beschäftigen und dabei insbesondere ihre Einbettung in das Kapitalaufbringungsrecht der Aktiengesellschaft und die damit zusammenhängenden aktienrechtlichen Besonderheiten beleuchten.

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2017

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