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Informationspflichten des Leitungsorgans eines Vereins gegenüber den Mitgliedern

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Die vorliegende Monographie beschäftigt sich umfassend mit sämtlichen Problemen der Informationspflichten eines Leitungsorgans gegenüber den Vereinsmitgliedern. Besonderes Augenmerk gilt freilich der Berichtspflicht hinsichtlich Beteiligungsgesellschaften des Vereins, insbesondere falls dieser als herrschendes Unternehmen in einem Vereinskonzern anzusehen ist. (Siehe auch im selben Verlag: Keinert, Vereinskonzern, 2017.) Mit seinen reichhaltigen Ergebnissen erfüllt dieses Werk eine Nachfrage der Vereinspraxis, da die einschlägigen Probleme im Schrifttum bisher nur sehr spärlich behandelt sind. - Hauptfrage: Konkretisierung der Berichtspflichten des Leitungsorgans an die Mitgliederversammlung (§ 20 Satz 1 VerG) - Sonstige Informationspflichten: Berichtsverlangen einer Minderheit (§ 20 Satz 2 VerG) sowie – gesetzlich ungeregelt – Weisungsbeschluss der Mitgliederversammlung auf Information und vor allem Auskunftsrecht des einzelnen Vereinsmitglieds - Grenzen der einzelnen Informationspflichten, einschließlich Anwendbarkeit einer „Schutzklausel“ bei erheblicher Nachteiligkeit für den Verein, und zwar bei sämtlichen Arten von Informationspflichten - Durchsetzung eines Informationsanspruchs

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Informationspflichten des Leitungsorgans eines Vereins gegenüber den Mitgliedern, Heinz Keinert

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2017
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