Menschenrechte auf dem Abstellgleis
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Bei ihrem Gipfeltreffen im Juni 2015 vereinbarten die Europäische Union und Mexiko eine Neuverhandlung des sogenannten Globalabkommens, das zwischen beiden Seiten bereits seit 1997 in Kraft ist. Zentrale Säule dieses Vertrags ist ein Freihandelsabkommen, das im Zuge der Neuverhandlung „modernisiert“ werden soll. Die vorliegende Publikation widmet sich der Frage, welche sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Folgen die „Modernisierung“ des EU-Mexiko- Handelsabkommens nach sich ziehen kann. Diese Frage ist besonders relevant angesichts des anhaltend hohen Armutsniveaus, der enormen sozialen Ungleichheit und der überaus prekären Menschenrechtssituation in Mexiko. Der militärische Kampf der mexikanischen Regierung gegen die Drogenkartelle trug zu einer erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage im Lande bei, die auch die unbeteiligte Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft zog. Gerade vor diesem Hintergrund ist es erforderlich zu fragen, inwieweit die EU mit dem „modernisierten“ Handelsabkommen ihren eigenen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht wird und zu einer Verbesserung der sozialen und ökologischen Situation in Mexiko beiträgt. Die möglichen Folgen des modernisierten Handelsabkommens werden anhand von fünf Schwerpunkten untersucht. Der erste widmet sich einer Analyse der im existierenden Globalabkommen bereits vorhandenen menschenrechtlichen Instrumente. Die überaus ernüchternden Erfahrungen mit diesen Ansätzen geben Anlass zu Skepsis, ob sich deren Defizite im künftigen Abkommen beseitigen lassen. Anschließend kommen die möglichen Auswirkungen des Abkommens im Bereich der bäuerlichen Landwirtschaft auf den Prüfstand, dies am Beispiel des in Mexiko überaus wichtigen Anbaus von Mais. Als kritisch erscheinen hier u. a. geplante Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums, die Praktiken der bäuerlichen Landwirtschaft zum Erhalt der Sortenvielfalt unterminieren können. Die von der EU angestrebte Aufnahme von Investitionsschutzregeln und Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren stellt einen der problematischsten Aspekte des neuen EU-Mexiko-Vertrags dar. Das diesbezügliche Kapitel analysiert den Umfang dieser Regelungen, den Unterschied zu bilateralen Investitionsschutzabkommen sowie die bisherigen Erfahrungen Mexikos in Investitionsstreitfällen. Deutlich wird dabei, dass das Investitionsschutzregime mit zahlreichen Anforderungen des mexikanischen Rechtssystems im Konflikt steht und eine am Gemeinwohl orientierte Regulierung gefährdet. Daneben untersucht die Publikation die möglichen Folgen der europäischen Verhandlungsziele zur Liberalisierung des Energiesektors. Dieser Aspekt ist von eminenter Bedeutung angesichts der kürzlich von der mexikanischen Regierung beschlossenen Energiereform. Das diesbezügliche Kapitel beschreibt, wie die EU-Forderungen gewaltsame Konflikte um den Zugang zu Land und Wasser auslösen und eine armutsorientierte Regulierung der Energiepreise unterminieren können. Schließlich kommen die Investitionen europäischer Konzerne in die mexikanischen Exportfabriken, die sogenannten Maquiladoras, auf den Prüfstand. Es wird dabei gezeigt, wie das Handelsabkommen Mexikos Rolle als Billiglohnstandort mit sehr niedrigen Anteilen eigener Wertschöpfung verfestigt. Das Kapitel schildert ebenfalls die zahlreichen Arbeitsrechtsverletzungen, denen sich unabhängige Gewerkschaften in den Niederlassungen europäischer Konzerne, unter anderem in der Automobilindustrie, ausgesetzt sehen. Das Handelsabkommen sieht dabei keine geeigneten Instrumente vor, um diese Missstände zu beseitigen.