Der "germanische" Code civil
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Den modernen Leser dürfte die These, dass der Code civil germanisches Recht sein soll, überraschen. Nichtsdestotrotz wurde dies auf deutscher Seite schon fast seit der Einführung des Code civil im Jahre 1804 vertreten. Auch heute findet sich diese Idee noch in einzelnen Publikationen wieder. Verena Peters untersucht die Idee eines „germanischen Code civil“ in Deutschland über einen Verlauf von ca. zweihundert Jahren diskursanalytisch. Hierbei wird analysiert, wie diese These entstand, begründet wurde, sich veränderte, in welchem Kontext sie vertreten wurde und besonders zu welchen Ergebnissen sie führte, mit einem Schwerpunkt auf der Nutzbarmachung in rechtspolitischen Fragen. Die These schwankte zwischen ernsthafter wissenschaftlicher Auseinandersetzung und Geschichtspropaganda. Der „germanische“ Code civil konnte dabei Grundlage für ganz verschiedene Ausführungen sein - von Appellen an die Völkerfreundschaft bis zu rassistischen Beiträgen zur nationalsozialistischen Rechtserneuerung.