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In der Abgabenordnung gibt es, im Gegensatz zu anderen Verfahrensordnungen, kein Akteneinsichtsrecht, was auch für Beteiligte gilt. Diese Untersuchung beleuchtet, ob die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern auf die Finanzverwaltung anwendbar sind. In anderen Verwaltungsbereichen haben diese Gesetze zu mehr Transparenz geführt, während die Finanzverwaltung bisher annimmt, von ihrer Anwendbarkeit ausgenommen zu sein. Die Autorin untersucht zunächst die Besonderheiten der Finanzverwaltung, die sich erheblich von der übrigen deutschen Verwaltung unterscheidet, da sie über einen umfangreichen Datenbestand mit hochsensiblen Informationen über Steuerbürger verfügt, der durch das Steuergeheimnis geschützt ist. Anschließend wird analysiert, ob den bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen ein verfassungsrechtlicher Kern zugrunde liegt, wobei zwischen Ansprüchen von direkt betroffenen Personen und der Öffentlichkeit unterschieden wird. Danach werden die Informationsfreiheitsgesetze konkret auf die Finanzverwaltung angewendet, wobei der Schwerpunkt auf Anwendbarkeit, Anspruchsgegenstand und Durchsetzbarkeit liegt. Schließlich wird erörtert, ob die Finanzverwaltung für neue Konzepte offen ist, wobei sowohl lang diskutierte Modelle wie Steuerlisten als auch im Ausland angewandte Konzepte wie die Delinquents List auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden. Letztlich zeigt sich, dass auch für die Finanzverwaltung der Abschied von d
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Informationsfreiheit im Hinblick auf die Finanzverwaltung, Nina Stickler
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- 2017
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