Wirtschaftsaktivitäten des Staates und des gemeinnützigen Sektors unter besonderer Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Behandlung
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Die Abhandlung setzt sich mit dem seit über einem Jahrhundert übernommenen Dogma auseinander, dass die Erträge erwerbswirtschaftlicher Tätigkeiten der Öffentlichen Hand (Betriebe gewerblicher Art) und des Dritten Sektors (wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) besteuert werden müssen. Der Verfasser wiederlegt die Notwendigkeit einer ertragsteuerlichen Erfassung auf rechtlicher und ökonomischer Ebene. Dabei geht er auf Europa- sowie Verfassungsrechtliche Belange und einfach gesetzliche Vorgaben ein und greift die Argumente der föderalen Ordnung sowie der Konkurrenz zu privaten Wettbewerbern auf. Das Argument der Wettbewerbsgleichheit wird dabei sowohl einer eingehenden theoretisch-ökonomischen Betrachtung sowie einer praxisnahen wirtschaftlichen Betrachtung durch die Auseinandersetzung mit dem australischen Steuer- und Wirtschaftssystem unterzogen. Als Ergebnis verbindet die Untersuchung internationale und interdisziplinäre Ansätze zu einer umfassenden Beurteilung erwerbswirtschaftlicher Aktivitäten öffentlicher und gemeinnütziger Unternehmen.