Die Neuordnung der zwischenstaatlichen Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik Deutschland
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Die Neuordnung der zwischenstaatlichen Finanzbeziehungen ist für die Funktionsfähigkeit eines Föderalismus von elementarer Bedeutung. Ob dabei die derzeitige Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in 16 selbstständige Bundesländer dem Finanzausgleichssystem gerecht wird, ist nicht nur vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeitsaspekten umstritten. Das Grundgesetz geht von der Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse aus, die nachweislich von einigen Ländern nicht ohne weiteres garantiert werden können. Dazuhin spielen die Staatsschulden eine immense Rolle und die Rufe > nach einer Altschuldenregelung zu Lasten der Gemeinschaft werden immer lauter. Das Finanzausgleichssystem kann aber nur die Steuereinnahmen verteilen, die bei Bund, Länder und Kommunen kassenwirksam vereinnahmt werden. Durch die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung kann nachweislich ein Mehr an Steuereinnahmen und ein Mehr an Verwaltungs- und Vollzugseffizienz erreicht werden. Insoweit erscheint ein politisches Festhalten an der bisherigen Steuerverwaltungsaufteilung ebenso unverantwortlich wie die energische Verteidigung des drittgrößten Verwaltungszweiges mit der Personalverantwortung. Beispielhaft für eine Vielzahl von Einzelheiten wird an dieser Stelle die mangelnde Konsistenz des Verhaltens politischer Akteure genannt, die einerseits den Regelungen zur Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020 zustimmen, nahezu identische Regeln im gegenwärtigen System vor dem Bundesverfassungsgericht aber beklagen.