Die Haftung der Transportperson für schutzrechtsverletzende Waren nach dem deutschen Recht
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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Produktpiraterie sind weltweit gravierend. Ein Ansatz zu ihrer Bekämpfung ist der Versuch, die Vertriebskanäle für Hersteller zu verschließen. Doch gerade in Zeiten des globalisierten Warenaustauschs stellt dies ein schwieriges Unterfangen dar. Es bedarf daher neuer Methoden zur Bekämpfung der Produktpiraterie. Elisabeth Ahnefeld setzt sich mit möglichen Ansätzen auseinander, um erfolgreich gegen volks- und betriebswirtschaftlich schädigende Verhaltensweisen vorzugehen. Im Fokus ihrer Untersuchung steht die zivilrechtliche Haftung der Transportperson für den Transport, die Lagerung oder sonstige Handlungen von beziehungsweise an marken-, patent- und urheberrechtsverletzenden Waren. Die Verfasserin berücksichtigt dabei, dass die Transportperson regelmäßig nicht bewusst an einer Schutzrechtsverletzung mitwirkt. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bilden daher insbesondere die Voraussetzungen einer mittelbaren Haftung, für die es im nationalen Immaterialgüterrecht bisher keine einheitlichen Grundsätze gibt. Ferner wird die Verletzungshandlung der Durchfuhr schwerpunktmäßig behandelt.