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Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt der Religionsfreiheit

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte

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Die Abhandlung untersucht die Grenzen der Religionsfreiheit und den methodischen Streit um den Gesetzesvorbehalt des durch Art. 140 GG inkorporierten Art. 136 I WRV. Der Autor argumentiert, dass in der bestehenden Literatur diese Kontroverse unzureichend behandelt wird, was zu gegensätzlichen Ergebnissen auf Basis identischer entstehungsgeschichtlicher Argumente führt. Er bezieht Stellung für eine subjektive Interpretation, die der Entstehungsgeschichte besondere Bedeutung beimisst, und analysiert diese eingehend. Dabei werden neue Bezüge aus verschiedenen Beratungen hergestellt und der Kontext sowie das Vorverständnis der Protagonisten des Parlamentarischen Rates intensiv beleuchtet. Auch Quellen aus Nachlässen werden berücksichtigt. Das Ergebnis zeigt, dass im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates ein einhelliger Vorbehalt des allgemeinen Gesetzes für die Religionsausübungsfreiheit gewollt war, obwohl dogmatische Kontroversen über den Weg dorthin bestanden. Die „Überlagerungsthese“ des Bundesverfassungsgerichts und das Argument der Inkorporation des Art. 136 I WRV als „Redaktionsversehen“ erweisen sich bei genauer Betrachtung als wenig überzeugend. Zudem wird der Inhalt des Gesetzesvorbehalts analysiert, wobei eine modifizierte „Sonderrechtslehre“ für den Begriff des allgemeinen Gesetzes gegenüber der Meinungsfreiheit vertreten wird.

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Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt der Religionsfreiheit, Soeren Held

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2017
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