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Im Jahr 1714 wurde die erste unabhängige Kontrollinstanz zur Prüfung von Staatsrechnungen gegründet. Im Jahr 2017 unterliegt die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes der externen Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofes. Ursprünglich auf den staatlichen Bereich beschränkt, sind heute auch private Akteure von den Prüfungen des Bundesrechnungshofes betroffen. Es gibt verschiedene Fallgruppen privater Betroffenheit: Amtsträger, also Mitarbeiter geprüfter staatlicher Stellen; Beliehene, die Private, denen staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen wurden; private Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist; Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen; private Zuwendungsempfänger außerhalb der Bundesverwaltung; und Drittbetroffene, die indirekt von den Prüfungsverfahren betroffen sind. Die Grundrechte dieser Betroffenen können in unterschiedlichen Verfahrensstadien der Prüfungen sowie vor und nach deren Abschluss variierend betroffen sein. Die Intensität der Eingriffe durch Prüfungs- und Erhebungshandlungen sowie Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes sind entscheidende Kriterien zur Bewertung der Rechtsstellung der Betroffenen und Drittbetroffenen in diesen Verfahren.
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Die Rechte Privater in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes, Matthias Schaufler
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- 2017
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