Arbeitsvertragliche Entgeltflexibilisierung und aufsichtsrechtliche Institutsvorgaben
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Arbeitsvertragliche Sonderzahlungsabreden gehören zu den Bestandteilen vieler Arbeitsverhältnisse. Zum Teil werden Sonderzahlungen in schwindelerregenden Summen ausgeschüttet. Hohe Beträge sind schnell erreicht, insbesondere in der Finanzdienstleistungs- und Bankenbranche. In solchen Fällen steigt zum einen die finanzielle Abhängigkeit der Beschäftigten von diesen „Zusatzleistungen“. Zum anderen begeben sich auch Arbeitgeber in eine Abhängigkeit, die sie in wirtschaftlich schlechten Zeiten einholen kann. Diese Abhängigkeit wurde im Zuge der Weltfinanzkrise 2008 besonders deutlich. Schnell gerieten exorbitant hohe Boni der Investmentbanker in den Fokus der medialen Berichterstattung. Seither ist die flexible Gestaltung arbeitsvertraglicher Sonderzahlungsabreden noch einmal ganz besonders in den Fokus der interessierten Öffentlichkeit gerückt. Dem Willen der Arbeitgeber nach einer möglichst weitgehenden Flexibilität werden von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung immer weitergehende Grenzen aufgezeigt. So waren Sonderzahlungsabreden von Bankangestellten vielfach Gegenstand von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Die daraufhin ergangene Rechtsprechung hat die Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung arbeitsvertraglicher Sonderzahlungsabreden in ein neues Licht gerückt. Während sich das Bundesarbeitsgericht einerseits mit dem alternativen und für die Praxis recht neuen „Flexibilisierungsinstrument“ einseitiger Leistungsbestimmungsrechte auseinandersetzen musste und in diesem Zusammenhang aus Arbeitgebersicht einigermaßen großzügig urteilte, schränkte es andererseits die bislang üblichen Möglichkeiten der flexiblen Entgeltgestaltung in Form von Freiwilligkeitsvorbehalten, Widerrufsvorbehalten, Stichtags- und Rückzahlungsklauseln etc. immer weiter ein. Gleichzeitig ist auch der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Insbesondere im Bankensektor wurden umfangreiche aufsichtsrechtliche Vorgaben für Vergütungssysteme entwickelt, die sich unmittelbar auf die flexible Sonderzahlungsgestaltung auswirken. Diese Vorgaben müssen seither von den Instituten bei der Arbeitsvertragsgestaltung berücksichtigt werden. Mit den Auswirkungen dieser judikativen und legislativen Vorgaben befasst sich diese Untersuchung.