Ehegattensplitting und Genderperspektive
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Seit inzwischen sechs Jahrzehnten gewährt das deutsche Einkommensteuerrecht verheirateten Steuerpflichtigen das Ehegattensplitting. Die Kritik hieran ist jedoch selbst angesichts der bundesverfassungsgerichtlichen Aussage, das Splitting stelle keine „beliebig veränderbare Steuervergünstigung“ dar, nie verstummt. Mehr noch: Die Diskussion um einen den besonderen grundgesetzlichen Ehe- und Familienschutz berührenden Verfassungswandel, der Siegeszug des Gender Mainstreamings und nicht zuletzt die Einführung der „Ehe für alle“ haben der Debatte um die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehe und Familie neuerliche Brisanz verliehen. Jan Birger Latt setzt sich angesichts dessen mit den gegen das Ehegattensplitting sowie einige der Reformalternativen formulierten Einwänden auseinander, wobei auch Vorgaben des Unionsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention Berücksichtigung finden.