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Staatsrecht III

Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht

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Die zunehmende Verdichtung internationaler Beziehungen führt zu einer „Gemengelage“ internationaler und nationaler Rechtsnormen. Sie wird durch den supranationalen „Staatenverbund“ der Europäischen Union ergänzt, der die Mitgliedstaaten durch eine Rechtsordnung „eigener Art“ verpflichtet. Das Lehrbuch gibt einen systematischen Überblick über das Zusammenwirken des deutschen Staatsrechts mit dem Völker- und Europarecht. Dazu vermittelt es auch völker- und europarechtliche Grundkenntnisse, deckt den Pflichtfachstoff der Vorlesung „Staatsrecht III“ ab, stellt die komplexen Zusammenhänge klar und verständlich dar.

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Staatsrecht III, Rudolf Geiger

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2018
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