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Die internationale Zuständigkeit bei der Verletzung von Unionsschutzrechten

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Weltweit werden jährlich Nachahmungen im Volumen von ca. 250 Mrd. USD gehandelt, wobei die Europäische Union als eine der wirtschaftlich stärksten Regionen besonders betroffen ist. Schätzungen zufolge verliert das BIP der EU durch Produktfälschungen jährlich ca. 8 Mrd. Euro. Die zunehmende Verbreitung des Internets könnte künftig noch größere Schäden für die Volkswirtschaft nach sich ziehen. Neben den nationalen Rechtsordnungen bieten auch das Unionsrecht Möglichkeiten zum Schutz geistigen Eigentums. Derzeit existieren mit der Unionsmarke, dem Unionsdesign und der Unionssorte drei supranationale Schutzrechte, während das Einheitspatent als viertes Unionsschutzrecht kurz vor der Einführung steht. Diese Schutzrechte sind entscheidend für die Entwicklung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der EU und tragen zur Verwirklichung des Binnenmarktes bei. Die effektive Durchsetzung dieser Rechte erfordert die Suche nach international zuständigen Gerichten, was insbesondere bei Verletzungen von Unionsmarken, -designs und -sorten von Bedeutung ist, da die Gerichte aller 28 Mitgliedstaaten in Betracht kommen. Auch im Einheitspatent-Gerichtssystem ist die internationale Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts zu klären. In seiner Arbeit analysiert Benjamin Hansen die Gerichtsstände bei der Verletzung von Unionsschutzrechten, identifiziert bestehende Probleme und bietet Lösungen an.

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Die internationale Zuständigkeit bei der Verletzung von Unionsschutzrechten, Benjamin Hansen

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2018
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