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Das Polizeigesetz des Kantons Zürich regelt die Aufgaben der im Kanton Zürich tätigen Polizeikorps in den Bereichen der Gefahrenabwehr und der Störungsbeseitigung sowie der Verhinderung und Erkennung von Straftaten. Seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2009 erfuhr das Polizeigesetz wichtige Ergänzungen, insbesondere zur Vorermittlung, zur Datenbearbeitung und zu den privaten Sicherheitsdienstleistungen. Nach einer Einleitung zum Polizeirecht des Kantons Zürich werden im Kommentar die rund 80 Bestimmungen des Polizeigesetzes auf konzise Weise erläutert. Abgeschlossen wird das Werk durch Ausführungen zur Aufsicht und zum Rechtsschutz. Die 22 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Justiz und Polizei gewährleisten eine fundierte Auseinandersetzung mit der einschlägigen Behördenpraxis, Literatur und Rechtsprechung. Der wissenschaftlich fundierte und praxisbezogene Kommentar zum Polizeigesetz des Kantons Zürich - ein «Muss» für jeden Praktiker des Polizeirechts, Juristinnen und Juristen sowie Polizistinnen und Polizisten.