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Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

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Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird durch das am 26. April 2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) neu geregelt. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2016/943 um und bietet erstmals einen umfassenden Schutz vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Der kompakte Überblick enthält systematische Ausführungen, Checklisten, Praxistipps und Formulierungsvorschläge, die pünktlich zum Inkrafttreten der Neuregelungen im Frühjahr 2019 bereitgestellt werden. Themen umfassen die Einführung und Grundbegriffe, Handlungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, zivilrechtliche Ansprüche bei Geheimnisverletzungen, Besonderheiten der Anspruchsabwehr, Strafvorschriften sowie prozessuale Aspekte in Geschäftsgeheimnisstreitsachen. Die Vorteile des neuen GeschGehG werden klar und übersichtlich dargestellt, unterstützt durch zahlreiche Checklisten und praktische Hinweise. Diese praxisorientierte Einführung richtet sich an Unternehmen, die von den Neuregelungen betroffen sind, sowie an deren interne und externe anwaltliche Vertreter. Auch Zivil- und Arbeitsrichter, die künftig mit den neuen Anspruchsgrundlagen arbeiten, finden in diesem Werk wertvolle Informationen.

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Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Roland Reinfeld

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2019
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