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Die Erfüllung von Aufgaben und ein funktionierendes Zusammenleben im Staatsgebilde erfordern ausreichende Liquidität. Die Bundesrepublik Deutschland generiert ihren Finanzbedarf fast ausschließlich aus Steuern, was das Interesse erhöht, die inländischen Werte der Steuerpflichtigen zu erhalten und zu besteuern. In diesem Kontext behandelt § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG den Erwerb einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung von Todes wegen und führt zu einer einkommensteuerrechtlichen Wertzuwachsbesteuerung, sofern der Erwerber in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der Autor untersucht, ob diese Regelung mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist. Dabei wird die Regelung nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext zu den anderen Tatbeständen des § 6 Abs. 1 AStG gewürdigt, was zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft. Verfassungsrechtlich wird die Frage erörtert, ob der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit durch die Wertzuwachsbesteuerung und deren Durchbrechung des Realisationsprinzips verletzt wird. Zudem wird die Unionsrechtskonformität der Regelung anhand relevanter Rechtsprechung zur Entstrickungsbesteuerung analysiert, insbesondere hinsichtlich der differenzierten Behandlung von Erbschaften als Kapitalverkehr gemäß Art. 63 AEUV. Aufgrund technischer Vernetzungen und der Mobilität der Erbengeneration hat die Vorschrift an Bedeutung gewonnen, da der physische Wegzug für die Wegzugsteuer nicht m
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Wegzugsbesteuerung ohne Wegzug, Sebastian Jagusch
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- 2019
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