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Die Entschädigungsregelungen des § 17e EnWG bei der Netzanbindung von Windenergieanlagen auf See

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Nach § 17e EnWG kann der Betreiber einer Windenergieanlage auf See eine Entschädigung vom anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber verlangen, wenn ihm die Netzanbindung nicht zur Einspeisung von elektrischer Energie zur Verfügung steht. Gegenstand dieser Untersuchung sind einerseits die Voraussetzungen und der Umfang der Entschädigung sowie andererseits deren Verfassungsmäßigkeit bzw. dogmatische Verortung. Zudem werden die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entschädigung, d. h. die Netzanbindung und die diesbezüglich bestehenden Ansprüche, beleuchtet.

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2019

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