Die patentrechtliche Erschöpfungslehre in der Lizenzvertragsgestaltung
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Ohne die Einräumung von Lizenzen – insbesondere an Patenten – ist der technische Fortschritt und die Entwicklung von Unternehmensstrategien kaum mehr denkbar. Die bei Abschluss von Lizenzverträgen vorliegende Interessenlage ist vielfältig. Sie reicht von der Amortisierung der eigenen Forschungs- und Entwicklungskosten, der Streitbeilegung durch Abschluss von Kreuzlizenzverträgen bis hin zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit durch Einlizenzierung von Fremdtechnologie. In allen Konstellationen spielt der Umfang der eingeräumten Nutzungsbefugnisse und die dem Lizenzgeber bei einer Verletzung zustehenden Rechtsbehelfe eine entscheidende Rolle. Die Arbeit untersucht daher die Wechselwirkungen von Erschöpfungslehre und Lizenzvertragsgestaltung im deutschen und US-amerikanischen Recht. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Frage, ob und in welchem Umfang die Wirkung der patentrechtlichen Erschöpfung durch vertragliche Absprachen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Die Autorin geht dabei zunächst auf die dem Patentinhaber durch den deutschen und den US-amerikanischen Gesetzgeber eingeräumten Befugnisse ein. Hieran schließt sich eine Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der Erschöpfungslehre und dem Lizenzvertragsrecht an. Insbesondere setzt sich die Autorin mit der Rechtsnatur der Lizenz auseinander. Weiterhin wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Beschränkung der eingeräumten Nutzungsbefugnis, sogenannte Lizenzbeschränkung, den Eintritt der Erschöpfung verhindern kann und welche Rechtsfolgen Verstöße gegen vereinbarte Lizenzbeschränkungen in der Vertriebskette auslösen. Anhand der in diesem Zusammenhang aufgestellten Grundsätze werden schließlich einzelne bereits etablierte Lizenzbeschränkungen diskutiert.