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Die Nutzung fremder Leistungen ist ein zentraler Bestandteil der modernen Wirtschaft und wird durch spezielle Schutzrechte wie das Patent- und Gebrauchsmustergesetz geregelt. Diese Gesetze bieten Ausschließlichkeitsrechte, um die Leistung zu schützen. Fehlt ein solcher Schutz, gilt die Nachahmungsfreiheit. Allerdings kann das Anbieten von Nachahmungen auch gegen das Lauterkeitsrecht des UWG verstoßen und untersagt werden. Der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz ahndet wettbewerbswidriges Handeln und schützt nicht die Leistung selbst. Bei technischen Erzeugnissen gibt es besondere Regeln: Technisch notwendige Gestaltungen dürfen immer nachgeahmt werden, während technisch bedingte Gestaltungen nach Maßgabe der Angemessenheit einer technischen Lösung erlaubt sind. Die Anforderungen an lauterkeitsrechtliche Nachahmungsverbote sind strenger für technische als für nichttechnische Produkte. Die Untersuchung konzentriert sich auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz technischer Erzeugnisse über mehr als sechs Jahrzehnte. Der Verfasser analysiert die Begründungen und stellt fest, dass der Schutz des Originalherstellers vor wettbewerbswidrigen Behinderungen das Hauptmotiv des Bundesgerichtshofs ist. Er plädiert für eine restriktivere Gewährung des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes und schlägt vor, das Prüfungsschema zu ändern, um eine umfassende Interessenabwägung zu ermöglichen
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Lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz für technische Erzeugnisse, Cord Schollmeyer
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- 2019
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