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Das Vernichtungslager Auschwitz symbolisiert den systematisch organisierten Massenmord an europäischen Juden und stellt eine schwere Last für die beiden deutschen Nachkriegsstaaten dar. Die DDR-Führung versuchte, die historische Verantwortung ausschließlich der Bundesrepublik zuzuschieben und kritisierte deren Versäumnisse bei der Ahndung der Verbrechen in ihrer Propaganda. Die Strafverfolgung in der DDR entsprach jedoch nicht der Dimension der Verbrechen und den Erwartungen der Überlebenden. Die Studie untersucht den Umgang der DDR mit „ihren“ Auschwitz-Fällen und beleuchtet die widersprüchliche Strafverfolgungspraxis. In der Gründungsphase der DDR zeigte sich ein starker Wille zur Ahndung, jedoch auch eine willkürliche und oft ineffektive Wahrheitsfindung. Drakonische Strafen wurden selbst bei fragwürdiger Schuld verhängt, während in schwerwiegenden Fällen die Strafverfolgung ausblieb. Später wurde die Ahndung von NS-Verbrechen als weitgehend abgeschlossen betrachtet, da die Entdeckung eines Täters in der DDR einen Glaubwürdigkeitsverlust zur Folge hatte. Informationen wurden von der Staatssicherheit geheim gehalten. Wenn ein Fall, wie der des Auschwitz-Arztes Horst Fischer 1966, nicht verborgen werden konnte, reagierte die DDR schnell, um ihren Ahndungswillen zu demonstrieren. In anderen Fällen wurden die Verwicklungen von Ostdeutschen in NS-Verbrechen jedoch verschwiegen, sodass viele, die am Völkermord in Auschwitz beteil
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Auschwitz und Staatssicherheit, Henry Leide
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- 2019
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