Dauerhaft aufgegebene Anlagen
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Eine Vielzahl von auch normativ anknüpfbaren Erwägungen spricht für die Notwendigkeit des Rückbaus dauerhaft aufgegebener Anlagen. Vor diesem Hintergrund erörtert Julian Philipp Seibert die Rechtsfolgen der dauerhaften Nutzungsaufgabe im Hinblick auf den Eintritt der Baurechtswidrigkeit und den Entfall des Bestandsschutzes. Neben der anschließenden Untersuchung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus zeigt er Wege zu dessen frühzeitiger Absicherung durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung auf. Hierbei wird u. a. auf die Spezialvorschrift des § 35 Abs. 5 BauGB, auf die Anforderungen öffentlicher Belange, auf Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB, auf das besondere Städtebaurecht und auf städtebauliche Verträge eingegangen. Bezüge zum Immissionsschutzrecht werden jeweils hergestellt. Schließlich bewertet der Autor dauerhaft aufgegebene Anlagen im Lichte des Eigentumsgrundrechts.
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Dauerhaft aufgegebene Anlagen, Julian Philipp Seibert
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2019
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- Titel
- Dauerhaft aufgegebene Anlagen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Julian Philipp Seibert
- Verlag
- Mohr Siebeck
- Erscheinungsdatum
- 2019
- ISBN10
- 3161565193
- ISBN13
- 9783161565199
- Reihe
- Schriften zum Infrastrukturrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Eine Vielzahl von auch normativ anknüpfbaren Erwägungen spricht für die Notwendigkeit des Rückbaus dauerhaft aufgegebener Anlagen. Vor diesem Hintergrund erörtert Julian Philipp Seibert die Rechtsfolgen der dauerhaften Nutzungsaufgabe im Hinblick auf den Eintritt der Baurechtswidrigkeit und den Entfall des Bestandsschutzes. Neben der anschließenden Untersuchung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus zeigt er Wege zu dessen frühzeitiger Absicherung durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung auf. Hierbei wird u. a. auf die Spezialvorschrift des § 35 Abs. 5 BauGB, auf die Anforderungen öffentlicher Belange, auf Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB, auf das besondere Städtebaurecht und auf städtebauliche Verträge eingegangen. Bezüge zum Immissionsschutzrecht werden jeweils hergestellt. Schließlich bewertet der Autor dauerhaft aufgegebene Anlagen im Lichte des Eigentumsgrundrechts.