Gefährdungsschaden und betriebswirtschaftliche Vermögensbewertung
Eine Kritik der objektiv-wirtschaftlichen Schadenslehre
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Ausgangspunkt der Untersuchung ist die jüngere Diskussion um den Gefährdungsschaden bei Betrug und Untreue. Die nur selten grundsätzlich bestrittene Anerkennung dieser Rechtsfigur speist sich im Wesentlichen aus der Erkenntnis, dass ein drohender Verlust im Wirtschaftsleben bereits zu einer gegenwärtigen Wertminderung führen kann. Die Feststellung einer solchen Wertminderung kann jedoch vor allem bei den sog. Risikogeschäften erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Christian Becker unterzieht die insofern vom BVerfG geforderte Einbindung von ökonomischem Sachverstand bei der exakten Bezifferung des strafrechtlichen Vermögensschadens einer kritischen Würdigung. Sodann zeigt er Sollbruchstellen im Paradigma der wirtschaftlichen Schadenslehre insgesamt auf. Der daraufhin in den Grundzügen entwickelte eigene Schadensbegriff ermöglicht eine Lösung für die Fallgruppe der Risikogeschäfte, die auf den Gefährdungsschaden verzichtet.
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Gefährdungsschaden und betriebswirtschaftliche Vermögensbewertung, Klaus-Christian Becker
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2019
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- Titel
- Gefährdungsschaden und betriebswirtschaftliche Vermögensbewertung
- Untertitel
- Eine Kritik der objektiv-wirtschaftlichen Schadenslehre
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Klaus-Christian Becker
- Verlag
- Mohr Siebeck
- Verlag
- 2019
- ISBN10
- 3161558960
- ISBN13
- 9783161558962
- Reihe
- Jus poenale
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Ausgangspunkt der Untersuchung ist die jüngere Diskussion um den Gefährdungsschaden bei Betrug und Untreue. Die nur selten grundsätzlich bestrittene Anerkennung dieser Rechtsfigur speist sich im Wesentlichen aus der Erkenntnis, dass ein drohender Verlust im Wirtschaftsleben bereits zu einer gegenwärtigen Wertminderung führen kann. Die Feststellung einer solchen Wertminderung kann jedoch vor allem bei den sog. Risikogeschäften erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Christian Becker unterzieht die insofern vom BVerfG geforderte Einbindung von ökonomischem Sachverstand bei der exakten Bezifferung des strafrechtlichen Vermögensschadens einer kritischen Würdigung. Sodann zeigt er Sollbruchstellen im Paradigma der wirtschaftlichen Schadenslehre insgesamt auf. Der daraufhin in den Grundzügen entwickelte eigene Schadensbegriff ermöglicht eine Lösung für die Fallgruppe der Risikogeschäfte, die auf den Gefährdungsschaden verzichtet.